Anwendungsfälle

Wo wir über die übliche Beratung hinausgehen

Drei anonymisierte Fälle aus Finanzierung, Förderung und Vergabe.

Fall 1 · Finanzierung ohne neue Schuld

Wenn der Kreditrahmen erschöpft ist

Drei Gemeinden eines Landkreises stehen vor demselben Kita-Neubau. Keine kann weitere Kredite aufnehmen. Statt die Vorhaben einzeln zu verschieben, bündeln wir die Neubauten zu einem Portfolio von rund 25 Millionen Euro. In dieser Größe wird es für institutionelle Anleger interessant, für Versorgungswerke und Versicherer, die seit 2025 eine eigene Infrastrukturquote von fünf Prozent halten dürfen.

Jede Gemeinde vergibt ein Erbbaurecht und mietet ihr Gebäude zurück. Die neue Schuld erscheint nicht in der kommunalen Bilanz. Solche Modelle haben einen wunden Punkt, nämlich die Frage, wem das Gebäude nach 25 Jahren gehört. Die Ankaufsoption verhandeln wir deshalb gleich in den Erstvertrag, nicht erst in die Verlängerung, wenn die Gemeinde in der schwächeren Position sitzt.

Fall 2 · Förderung, die am Eigenanteil hängt

Die Zusage ist da, das Eigenkapital fehlt

Eine Gemeinde will ihre Schule sanieren und das marode Hallenbad gleich mit. Für den Eigenanteil fehlt das Geld. Hier zahlt sich die systematische Förderung aus. Die VwV SchulBau des Landes und das Bundesprogramm für Schwimmbäder greifen ineinander, letzteres mit bis zu 45 Prozent und bei bestätigter Haushaltsnotlage bis 75. Welche Kombination der Wortlaut der Richtlinien zulässt, prüfen wir vorab.

Bleibt eine Lücke, bringen wir eine Stiftung ins Spiel, die zweckgebundenes Vermögen in der Bildungsimmobilie anlegt. Auch dieser Weg hat seinen Preis. Den benennen wir, bevor er im Rat zur Überraschung wird. So steht am Ende eine Finanzierung, die der Gemeinderat mit offenen Augen beschließt.

Fall 3 · Vergabe unter Zeitdruck

Tempo, das einer Prüfung standhält

Eine Kommune muss schnell vergeben und fürchtet zugleich die Rüge. Seit Juli 2026 sind Direktvergaben bis 50.000 Euro möglich, bei jungen Unternehmen bis 100.000. Diesen Spielraum nutzen wir, wo er trägt, und führen die größeren Lose durch das passende Verfahren. Die Vergabeakte entsteht dabei Schritt für Schritt mit dem Verfahren.

Das wiegt schwer, seit das Bundesverwaltungsgericht unterlegenen Bietern Einsicht in die Bewertung ihres eigenen Angebots zugesteht. Eine saubere Begründung je Angebot nimmt dem Nachprüfungsverfahren den Angriffspunkt, bevor es überhaupt entsteht.

Unser Werkzeug

Die eigene Förderdatenbank

Möglich macht das unter anderem eine eigene Förderdatenbank. Für den kommunalen Hochbau in Baden-Württemberg bündelt sie die relevanten Programme von Land, Bund und EU. Jedes ist nach Gebäudetyp und Maßnahme erschlossen, mit Frist, Quote, Höchstbetrag und Kumulierbarkeit, jedes Quartal gegen die Primärquellen abgeglichen.

So steht in Minuten fest, welches Programm zu einem Vorhaben passt und welche sich kombinieren lassen. Reicht ein Fall über unser eigenes Wissen hinaus, holen wir die passende Fachkraft aus unserem Netzwerk dazu.

Steht bei Ihnen ein Vorhaben an?

Schildern Sie uns Ihre Lage. Wir sagen Ihnen offen, wo wir den Hebel sehen.

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