Eine Milliarde für die Länder, was bei den Kommunen ankommt
Der Bundestag hat das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz beschlossen. Warum die Gemeinden in Baden-Württemberg zunächst nicht unmittelbar profitieren.
Von der Ländermilliarde des Bundes kommt bei den Gemeinden in Baden-Württemberg zunächst nichts unmittelbar an. Der Bundestag hat das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz am 9. Juli 2026 beschlossen, während die Zustimmung des Bundesrats noch aussteht. Das Paket entlastet die Länder von 2026 bis 2029 über drei getrennte Säulen. Baden-Württemberg profitiert als Geberland im Finanzkraftausgleich, wobei das Geld in den Landeshaushalt fließt.
1. Die Frage aus dem Rathaus
Kommt die Milliarde auch bei uns an? Diese Frage liegt nach den Meldungen vom Donnerstag in vielen Rathäusern nahe. Schließlich trägt das Gesetz die Kommunen im Namen, weil zwei der drei Säulen kommunale Lasten anderer Länder ausgleichen. Gemeint sind Altschulden und Versorgungslasten. Einen eigenen Zahlungsweg zu den Städten und Gemeinden schafft es jedoch nicht. Alle drei Säulen adressieren die Länderebene. Ob und in welchem Umfang die Gemeinden mittelbar teilhaben, entscheidet sich erst später im Land. Wer im Gemeinderat auf die Meldung angesprochen wird, braucht dafür eine belastbare Einordnung.
2. Der Beschluss
Am Donnerstagabend, dem 9. Juli 2026, hat der Bundestag das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz verabschiedet, mit den Stimmen der Koalition gegen Grüne und Linke bei Enthaltung der AfD. Drei Tage zuvor hatte der Haushaltsausschuss den Entwurf unverändert gebilligt. Damit entlastet der Bund die Länder um eine Milliarde Euro jährlich, befristet auf die Jahre 2026 bis 2029 und rückwirkend zum 1. Januar 2026. Über die gesamte Laufzeit summiert sich das auf rund vier Milliarden Euro. Vereinbart war das im Koalitionsvertrag. Einen Antrag der Linken, die Mittel stattdessen nach einem kommunalen Bedarfsindex zu verteilen, lehnte das Parlament ab.
Abgeschlossen ist das Verfahren nicht. Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats, auf dessen Tagesordnung es am 10. Juli nicht mehr stand. Danach geht die Länderkammer in die Sommerpause. Voraussichtlich fällt die Entscheidung erst im Herbst. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat bereits angemerkt, das Paket greife angesichts der kommunalen Schuldenlast zu kurz. Die kommunalen Spitzenverbände argumentieren ähnlich und verweisen auf steigende Sozial- und Personalausgaben als eigentliche Ursache der Finanznot.
3. Drei Säulen, drei Empfängergruppen
Die erste Säule hilft Ländern, deren Kommunen hohe Kassenkredite tragen, also kurzfristige Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit außerhalb der Investitionsfinanzierung. Ausgezahlt wird über sogenannte Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, zweckgerichtete Bundeszahlungen im Finanzausgleich, verteilt nach dem Stand der Kassenkredite zum Jahresende 2024. Sie fließen vor allem nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und ins Saarland. Gemeinden in Baden-Württemberg tragen kaum Kassenkredite. Am Land geht diese Säule vorbei.
Säule zwei entlastet die ostdeutschen Länder bei den Zusatzversorgungssystemen der DDR. Deren Renten-Erstattungen teilen sich Bund und Ost-Länder, wobei der Bundesanteil von 50 auf 60 Prozent steigt. Auch hier ist Baden-Württemberg nicht betroffen.
Bleibt die dritte Säule. Sie senkt die Abschläge, die finanzstarke Länder im Finanzkraftausgleich tragen. Gemeint ist mit dem Finanzkraftausgleich der Mechanismus, über den finanzstarke Länder einen Teil ihrer Umsatzsteueranteile an finanzschwache abgeben. Zu den entlasteten Geberländern zählen Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Finanzschwache Länder gleicht der Bund dafür über erhöhte allgemeine Zuweisungen aus. Diese Entlastung erreicht den Landeshaushalt in Stuttgart, während die Gemeindekassen davon zunächst unberührt bleiben.
4. Was für die Gemeinde folgt
Für eine Gemeinde ergibt sich daraus zunächst kein Antragsweg. Ebenso wenig entsteht ein neuer Fördertopf. Ob ein Teil der Landesentlastung weitergereicht wird, ist offen. Der Ort für diese Frage ist der kommunale Finanzausgleich, also das Landesrecht, das die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen regelt und regelmäßig zwischen Land und kommunalen Landesverbänden verhandelt wird. Wer die Weitergabe für seine Gemeinde einfordern will, bringt die Position über den Gemeindetag in diese Verhandlungen ein.
Bei der Haushaltsplanung 2027 gilt deshalb Zurückhaltung. Kämmereien, die den Betrag fest einplanen, greifen der Entscheidung des Landes vor. Belastbar sind erst Zahlen aus dem kommunalen Finanzausgleich, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind. Auch die Rückwirkung zum Jahresbeginn ändert daran nichts, denn sie betrifft allein das Verhältnis von Bund und Ländern. Bis dahin bleibt der Betrag eine Größe im Landeshaushalt.
Zwei Punkte bleiben damit ungeklärt. Der eine liegt in Berlin, der andere in Stuttgart. Wann die Zustimmung der Länderkammer kommt, ist ebenso offen wie die Frage, ob die Entlastung anteilig bei den Gemeindehaushalten ankommt. Für die Investitionsplanung kleiner Gemeinden ändert die Ländermilliarde vorerst nichts. Die maßgeblichen Bundesmittel laufen weiterhin über das Infrastruktur-Sondervermögen, den Investitionstopf des Bundes für Länder und Kommunen, und seine Umsetzung im Land, für die je Gemeinde feste Budgets bestehen.
Zusammenfassung
Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz bringt den Ländern von 2026 bis 2029 jährlich eine Milliarde Euro über drei Säulen. Baden-Württemberg wird als Geberland entlastet. Ob die Gemeinden über den kommunalen Finanzausgleich teilhaben, bleibt offen.
Quellen
- Abstimmung über das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Deutscher Bundestag, Textarchiv, 09.07.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-laender-kommunalentlastungsgesetz-1192560
- Grünes Licht für Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Deutscher Bundestag, hib 553/2026, 06.07.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1193846
- Kommunen unterstützen, Deutschland modernisieren. Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung, 15.04.2026. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/04/2026-04-15-laender-und-kommunalentlastungsgesetz.html
- Bund will Länder mit einer Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Tagesspiegel, 09.07.2026. https://www.tagesspiegel.de/politik/bundestag-stimmt-zu-bund-will-lander-mit-einer-milliarde-euro-pro-jahr-entlasten-15825488.html
- Bedeutung des Kommunalentlastungsgesetzes für Kommunen in BW. Kommunalfinanzen-BW, 17.04.2026. https://www.kommunalfinanzen-bw.de/2026/04/17/bedeutung-des-kommunalentlastungsgesetz-fuer-kommunen-in-bw/
- Ausblick auf die Plenarsitzung am 10. Juli 2026. Bundesrat, BundesratKOMPAKT. https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/bundesrat-kompakt-node.html
- Schweizer & Partner, Beratungspraxis Verwaltung und Haushalt (anonym).
Recherche und Entwurf dieses Beitrags werden durch KI-Werkzeuge unterstützt. Die redaktionelle Verantwortung für Inhalt und Veröffentlichung trägt die be.invest GmbH, vertreten durch Benjamin Schweizer. Angaben zu Fristen und Förderhöhen sind vor einer Entscheidung mit der jeweiligen Förderstelle abzugleichen.